Kompetenzzentrum Finanzen
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Erdbebenschäden sind im Rahmen der obligatorischen Feuer- & Elementarschadenversicherung nicht versichert.
18 kantonale Gebäudeversicherungen, darunter auch Baselland und Baselstadt, haben einen freiwilligen Erdbebenpool von 2 Mrd. Franken pro Ereignis – der Selbstbehalt beträgt 10% des Anspruchs, im Minimum 50'000 Franken. Die Entschädigung erfolgt nur nach «grossen Erdbeben» (ab Intensität von 7) und es besteht kein vertraglicher Anspruch.
«Rückversicherer schätzen, dass ein Erdbeben wie das von Basel 1356 heute zwischen 50 und 100 Mrd. Franken und das von Visp 1855 etwa 2 bis 5 Mrd. Franken an direkten Gebäudeschäden verursachen würde.» - Bundesamt für Umwelt BAFU
Die meisten Eigenheimbesitzer in der Schweiz haben Ihre Liegenschaft mit einer Hypothek finanziert. Die Hypothek besteht weiterhin, auch wenn das Gebäude einstürzt oder stark beschädigt wird. Hier sehen wir das grösste finanzielle Risiko für Eigenheimbesitzer.
«Bei einem grossen Erdbeben wird dieser freiwillige Schutz dennoch nicht ausreichend sein. Wir empfehlen eine obligatorische Versicherungslösung.» - Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)
500-800 Erdbeben pro Jahr | 10 Erdbeben pro Jahr | 5 Erdbeben in 10-20 Jahren |
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Ereignen sich in der Schweiz | Haben dabei eine Magnitude von 3-4 | Haben eine Magnitude von 6 oder mehr |
Die Basellandschaftliche Kantonalbank hat das Risiko mit den bestehenden Hypotheken und dem fehlenden Erdbebenschutz als erste Bank in der Schweiz erkannt und eine Lösung in Zusammenarbeit mit der Basler Versicherung, der Helvetia und der Swiss-Re erarbeitet. Sicherlich ein geschickter Zug, um das Risiko auf einen Rückversicherer zu übertragen, da die Bank ansonsten das Insolvenzrisiko der Kunden getragen hätte.
Bei Fragen zur Erdbebenversicherung sind wir jederzeit gerne für Sie erreichbar.
Dipl. Finanzberater IAF
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