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Stehen Sie vor einem Zuzug in die Schweiz? Hier erfahren Sie Wissenswertes zu den Themen Versicherungen und Krankenkasse in der Schweiz.
Factsheet Zuzug
Zahnversicherung bei laufenden kieferorthopädische Behandlungen
Checkliste Hausratversicherung
Wichtiges Zur Krankenversicherung
Über uns
Die Schweiz hat viele Gemeinsamkeiten mit Deutschland. In gewissen Punkten unterscheiden sich aber die Versicherungen, bzw. die Gesetze wesentlich.
Vergleichbar mit Deutschland | Unterschiedlich |
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Hausratversicherung | Krankenversicherung |
Privathaftpflichtversicherung | Zahnversicherung |
Privat & Verkehrsrechtschutz | Altersvorsorge |
Reiseversicherung | |
Kautionsversicherung | |
Autoversicherung | |
Tierversicherung |
Wichtiger Tipp
In der Schweiz sind Sie als Zuzüger über das Sozialsystem teilweise unzureichend versichert im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Deshalb lohnt es sich, sich zu informieren, um so die Existenz von sich und Ihren Liebsten zu schützen.
Obligatorisch | Freiwillig |
---|---|
Kranken- und Unfallversicherung | Hausratversicherung |
Motorfahrzeughaftpflicht | Privathaftpflichtversicherung |
Privat- & Verkehrsrechtschutz | |
Reiseversicherung | |
Kautionsversicherung | |
Autoversicherung (Kasko) | |
Tierversicherung | |
Altersvorsorge 3a/3b | |
Zahnversicherung |
Die Krankenversicherung wird in zwei Teile aufgeteilt. Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherungen (VVG). Die Grundversicherung ist obligatorisch und muss innerhalb der ersten drei Monate nach Zuzug abgeschlossen werden. Verpasst man diese Frist, wird man von der Wohngemeinde zugewiesen. Die Prämie wird unabhängig vom Abschlusszeitpunkt bereits ab dem Tag des Zuzugs verrechnet. Dafür ist man auch bereits ab dem ersten Tag versichert, auch wenn man keine Versicherung abgeschlossen hat.
Schliessen Sie innerhalb der Frist (3 Monate ab Zuzugsdatum) eine Grundversicherung ab, damit Sie keiner teuren Krankenversicherung zugewiesen werden.
Die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) gewährt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Allerdings werden Leistungen bei Unfall nur dann übernommen, wenn die versicherte Person nicht über den Arbeitgeber versichert ist. Jede/r Arbeitnehmer/in ab 8 Stunden Arbeitszeit ist gegen Unfälle in der Freizeit obligatorisch über den Arbeitgeber versichert.
Achten Sie darauf, dass Sie die Unfalldeckung aus der Grundversicherung kündigen, wenn Sie mehr als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber tätig sind. So sparen Sie rund 30 Franken pro Monat.
Nein. Die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung unterscheiden sich nicht. Einzig die Prämie und der Service unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse wesentlich.
Grundsätzlich können Sie zwischen folgenden Franchisen wählen: 300, 500, 1000, 1500, 2000 und 2500. Die Franchise ist der Betrag, welcher jedes Jahr (1.1.-31.12.) zuerst selbst übernommen wird, bevor die Krankenversicherung Kosten übernimmt. Grundsätzlich gilt:
Je tiefer die Franchise, desto höher die Prämie. Und je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie.
Wenn man regelmässige und hohe Arztkosten hat, lohnt sich in der Regel eine Franchise von 300 zu wählen. Wenn man hingegen wenige Arztkosten hat und grundsätzlich gesund ist, spart man mit einer Franchise von 2500 Franken monatlich Geld. Wir empfehlen grundsätzlich nur zwischen 300 und 2500 zu wählen. Allerdings muss man im Ernstfall auch über ein entsprechendes Sparkapital verfügen.
Beachten Sie zudem, dass auch Unfallkosten unter die Franchise fallen, falls die Unfallkosten nicht über den Arbeitgeber versichert sind.
Sie können zwischen den nachfolgenden Modellen wählen:
Hierbei handelt es sich um das teuerste Modell. Gleichzeitig haben Sie hier aber auch die grössten Freiheiten, denn Sie sind weder an einen Hausarzt gebunden, noch müssen Sie Ihre Krankenversicherung vorher informieren, wenn Sie zum Arzt gehen.
Viele Menschen in der Schweiz gehen bei Beschwerden zuerst zum Hausarzt. Wenn auch Sie einen Hausarzt haben, wählen Sie das Hausarztmodell und sparen Sie so rund 20-25% Prämien ein. Sie sind hier allerdings verpflichtet, bei Beschwerden zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen.
Bei diesem Modell verpflichten Sie sich, die telemedizinische Hotline Ihrer Krankenversicherung vor einem Arztbesuch zu informieren. Dieses Modell eignet sich besonders, wenn Sie keinen Hausarzt haben oder die Kosten für einen Termin beim Hausarzt sparen möchten. Nach Rücksprache mit der Hotline haben Sie die Möglichkeit, direkt einen Spezialisten aufzusuchen.
Das HMO-Modell kann am ehesten mit dem Hausarztmodell verglichen werden. Allerdings handelt es sich hierbei in der Regel um eine Gruppenpraxis. Auch hier wird die Behandlung durch einen Arzt der HMO Praxis koordiniert.
Die obligatorische Grundversicherung (KVG) kann durch Zusatzversicherungen ergänzt werden. Wir empfehlen besonders in den nachfolgenden Gebieten eine Zusatzversicherung abzuschliessen:
Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen von Transportkosten (Krankentransport, Verlegung, etc.), Rettungs- und Suchkosten, sowie notfallmässigen Behandlungen im Ausland. Ein ambulanter Zusatz deckt zudem meisten Kosten für Brillen oder Linsen, psychologischen Behandlungen und weitere ambulante Behandlungen.
Die Grundversicherung deckt nur die Kosten, welche bei einer Behandlung in Ihrem Wohnkanton angefallen wären. Durch eine Spitalzusatzversicherung können Sie sich für die gewünschte Abteilung (allgemein, halbprivat oder privat) in der ganzen Schweiz absichern. Zudem haben Sie in der Regel ab dem halbprivaten Deckung eine freie Arztwahl (Chefarzt) und freie Spitalwahl (Privatkliniken).
WICHTIGER TIPP: Informieren Sie sich über eine sogenannte "Flex" Variante. Bei dieser Variante haben Sie deutlich günstigere Prämien bei gleichen Leistungen einer privaten Spitalversicherung. Bei Spitaleintritt können Sie die gewünscht Abteilung wählen und bezahlen dann einen vordefinierten Selbstbehalt.
Falls Sie alternative Behandlungswege berücksichtigen möchten, lohnt sich der frühzeitige Abschluss eines Alternativmedizin-Zusatzes. Achten Sie hier unbedingt darauf, ob Ihre Therapie von der Krankenkasse anerkannt ist.
Denken Sie bei Kindern bereits frühzeitig an die Zusatzversicherung für Kieferorthopädie. Falls Ihre Kinder bereits in Behandlung sind oder bereits feststeht, dass eine Zahnfehlstellung besteht, werden sie in der Regel von der Krankenversicherung abgelehnt. In diesem Fall hilft Ihnen DentaHelp, unser Herzensprojekt: www.dentahelp.ch
Der Ambulant-Zusatz sowie die Spitalversicherungen, sind die wichtigsten Zusätze in Ergänzung zur obligatorischen Grundversicherung
Gerne teilen wir unsere Erfahrungen mit Ihnen. Nachfolgend finden Sie Tipps zum Abschluss von weiteren Versicherungen:
Vereinbaren Sie mit Ihrer Versicherung das jährliche Kündigungsrecht. So bleiben Sie flexibel, falls es die Situation erfordert.
Vergleichen Sie die Leistungen der Versicherungen im Detail. Oftmals liegen die Unterschiede im Kleingedruckten. Lassen Sie sich beraten, falls Sie keinen eigenen Vergleich erstellen möchten.
In der Schweiz gilt bei den meisten Versicherungsgesellschaften eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bei einzelnen Gesellschaften gelten 6 Monate Kündigungsfrist.
Das Kompetenzzentrum Finanzen ist ein unabhängiges Netzwerk von Finanzexperten. Uns vereint die gemeinsame Leidenschaft und Philosophie rund ums Thema Finanzberatung. Unabhängig ob Sie eine ganzheitliche Beratung wünschen, oder zu einem spezifischen Thema eine Frage haben.
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Eine qualitative und neutrale Beratung hat für uns oberste Priorität. Eine Analyse Ihrer bestehenden Situation dient als Grundlage der Beratung. Die langfristige und nachhaltige Kundenbeziehung ist uns wichtig - deshalb arbeiten wir unabhängig von Provisionssätzen.
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Noch nicht in der Schweiz angekommen - kein Problem. Das Kompetenzzentrum Finanzen ist digital. Somit können wir Sie auch per Videocall bereits vor dem Zuzug in die Schweiz beraten.
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Wir haben Zugang zu allen Versicherungsgesellschaften in der Schweiz. So finden wir für jeden Bedarf und jede Situation eine passende Lösung.
Gerne erkläre ich Ihnen das Versicherungssystem in der Schweiz und berate Sie auf Ihren Bedarf zugeschnitten. Auch bereits vor dem Umzug ist eine Beratung per Videocall möglich.
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