Die Krankentaggeld-Versicherung

Die Krankentaggeld-Versicherung (auch Erwerbsausfallversicherung genannt) deckt den Lohnausfall bei Krankheit (temporär). Nicht nur die Mitarbeiter sind mit einer Krankentaggeld-Versicherung wesentlich besser geschützt. Auch die Arbeitgeber haben dank den versicherten Leistungen eine deutlich höhere Absicherung gegen eine lange Lohnfortzahlungspflicht.


In diesem Beitrag erhalten Sie wissenswerte Fakten rund ums Thema Krankentaggeld-Versicherung.

Das erwartet Sie in diesem Beitrag:

  • Welche Leistungen sind versichert?
    Welche Zusatzleistungen können versichert werden?


  • Weshalb lohnt sich eine Krankentaggeld-Versicherung als Arbeitgeber?


  • Wie kann die Prämie aufgeteilt werden? (Arbeitnehmer- / Arbeitgeberbeitrag)


  • Unterschied Krankentaggeld-Versicherung gemäss KVG & VVG


  • Übertritt in die Einzeltaggeld-Versicherung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses


  • FAQ - Häufige Fragen zum Krankentaggeld

Welche Leistungen sind versichert?

Taggeld bei Krankheit (Lohnersatz)

Der Arbeitgeber erhält nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist die versicherten Taggelder. Die Höhe der Taggelder bemisst sich nach dem versicherten Lohn des erkrankten Mitarbeiters, dem Grad der Arbeitsunfähigkeit und der vereinbarten Leistungshöhe.


Wichtig: Ab einer Leistungshöhe von 80% (des vorherigen Einkommens) entbindet das Gesetz den Arbeitgeber von der Lohnfortzahlungspflicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn mindestens mit 80% weiterzuführen. Deshalb lohnt es sich, die Taggelder auf mindestens 80% zu versichern.

Welche Zusatzleistungen können versichert werden?

Geburtengeld (für Mütter)

Der Arbeitgeber kann die Grunddeckung um ein Geburtengeld erweitern. Diese Zusatzdeckung ergänzt und/oder verlängert die Dauer der obligatorischen Mutterschaftsentschädigung.

Taggeld bei Unfall (für Selbständige)

Für Selbständige ist die Unfallversicherung (UVG) freiwillig. Falls kein UVG (freiwillig oder obligatorisch) abgeschlossen worden ist, können Selbständigerwerbende ein Unfalltaggeld in ihrer Krankentaggeld-Versicherung integrieren.

Weshalb lohnt sich eine Krankentaggeld-Versicherung als Arbeitgeber?

Kürzere Lohnfortzahlungspflicht

Eine Krankentaggeld-Versicherung ist nicht obligatorisch. Dies entbindet den Arbeitgeber allerdings nicht von seiner Lohnfortzahlungspflicht gemäss der Berner-, Basler- oder Zürcher-Skala. Allerdings kann der Arbeitgeber das Risiko der Lohnfortzahlungspflicht mit einer Krankentaggeld-Versicherung an eine Versicherungsgesellschaft übertragen. Der Arbeitgeber schützt sich also vor langen Lohnfortzahlungen bei einem Ausfall des Mitarbeiters.

Bessere Absicherung der Mitarbeiter

Die Lohnfortzahlungspflicht richtet sich nach der Anstellungsdauer des Mitarbeiters. Besonders neue Mitarbeiter haben ein grosses finanzielles Risiko bei einem Erwerbsausfall aufgrund von Krankheit. Aber auch langjährige Mitarbeiter sind während maximal sechs Monaten abgesichert. Danach entfällt die Lohnfortzahlungspflicht und es entsteht eine grosse Lücke.

Wie kann die Krankentaggeld-Prämie aufgeteilt werden?

Prämienaufteilung

Da die Krankentaggeld-Versicherung nicht obligatorisch ist, kann der Arbeitgeber die ganze Prämie auf die Mitarbeiter abwälzen. Dies hat aber Folgen auf die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.


Natürlich kann der Arbeitgeber auch 100% der Prämien übernehmen.

Geringere Lohnfortzahlungspflicht bei Prämienaufteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn des Arbeitnehmers gemäss Lohnfortzahlungspflicht weiterhin zu begleichen. Trägt der Arbeitgeber aber 50% der Prämien der Krankentaggeld-Versicherung, muss er lediglich noch 80% des Lohnes entrichten.

Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Besteht ein Gesamtarbeitsvertrag, gehen diese Bestimmungen vor und müssen eingehalten werden.


Ob ein Betrieb einem Gesamtarbeitsvertrag untersteht, finden Sie hier:


http://www.gav-service.ch

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